Auch geringfügig Beschäftigte haben arbeitsrechtliche Ansprüche
Ob ein regelmäßiges Dienstverhältnis als geringfügig gilt, hängt vom monatlichen Entgelt ab, nicht allein von der Zahl der Arbeitsstunden. Auch regelmäßig geringfügig Beschäftigte haben arbeitsrechtliche Ansprüche, darunter Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den geltenden Regeln. Vereinbaren Sie den Stundenumfang und die Arbeitszeiten schriftlich – auch bei einem kleinen Nebenjob im Haushalt.